Nein! Das Medikament Antabus ist lediglich ein Hilfsmittel in der Behandlung des Alkoholismus. Seine Wirkung besteht darin, dass der Körper Alkohol nicht mehr richtig abbauen kann, wenn vorher Antabus genommen wurde. Es treten dann schwere Unverträglichkeitserscheinungen auf. Die üblichen Folgen sind Brechreiz, Schwindel, Atemnot und starkes Herzklopfen, verbunden mit massiven Todesängsten. Wer Antabus nimmt und im Laufe der nächsten 2-3 Tage Alkohol trinkt, kann sein Leben gefährden. Antabus blockiert also das Alkoholtrinken. Aus all diesen Gründen darf Antabus nie ohne Wissen und Einverständnis des Alkoholkranken verabreicht werden. Eine ausschließliche Behandlung mit Antabus ist aber unzureichend und muss durch psychotherapeutische Maßnahmen ergänzt werden.
Antabus wird gewöhnlich mindestens mehrere Monate hindurch verabreicht. Es kann nach dieser Zeit abgesetzt werden. In dieser Zeit soll der Kranke lernen, auch ohne diese "Blockade" seinem Alkoholverlangen zu widerstehen. Organschäden sind durch Antabus nicht zu erwarten, außer der Alkoholkranke trinkt im Verlaufe der nächsten 2-3 Tage Alkohol. Bei stärker vorgeschädigter Leber und bei einigen anderen Krankheiten (z. B. Herzleiden, Epilepsie, Zustand nach Hirnerkrankung, Diabetes mellitus) sollte jedoch von der Einnahme des Antabus abgesehen werden. Antabus ist rezeptpflichtig, seine Einnahme muss ärztlich überwacht werden.